Weitere Stärkung für das Behindertentestament
Weitere Stärkung für das Behindertentestamentes Ende 2020
Betreute, die eine Erbschaft im Rahmen des „Behindertentestamentes“ gemacht haben, müssen keine Gerichtsgebühren für ihr Betreuungsverfahren zahlen
Kurzer Sachverhaltsabriss und rechtliche Darstellung:
Für Brösel wurde seit 1995 ein gesetzlicher Betreuer bestellt, der auch das Vermögen betreut. Der Betreute ist durch ein sogenanntes Behindertentestament geschützt. Er ist nicht befreiter Vorerbe seiner Eltern, der Vater ist schon 2006, seine Mutter in 2018 verstorben. Der Nachlass unterliegt der Dauertestamentsvollstreckung. Der Wert des Nachlasses liegt bei rd. 650.000 EUR.
Die Kostenbeamtin hat zum 15.11.2019 die Jahresgebühren für die Dauerbetreuung für die Jahre 2018 und 2019 festgelegt. Sie hat bei den Gebühren ein Vermögen von über 25.000 EUR angesetzt. Der Betreuer legt hiergegen Beschwerde ein, mit der Begründung des Kostenrecht werde überfrachtet, wenn man prüfen müsste, ob der Betreute über das Vermögen verfügen kann oder nicht. Das Amtsgericht wies die Beschwerde zurück. Die weitere Beschwerde wurde hiergegen beim Landgericht ebenfalls zurückgewiesen. Erst nach weiterer Beschwerde entschied das OLG Zweibrücken, dass das Vermögen, das im Rahmen eines Behindertentestamentes zugewandt worden wäre im Kostenrecht nicht zum Ansatz käme.
Fazit: Das Behindertentestament hat so wieder eine weitere, wichtige Stärkung erfahren.
Wichtig!!!!!!!
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26.02.2021