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Was gilt im Fall einer Scheidung?

Was gilt im Fall einer Scheidung?

 

Die wichtigsten Scheidungsregeln – in Kurzform-

 

 

Sachverhalt:

 

Brösel hat sich von seiner Frau seit mehr als einem Jahr getrennt. Er möchte sich jetzt scheiden lassen. Es gibt keinen Ehevertrag und Brösel weiß weder, was er jetzt tun muss, noch ob er sich bald scheiden lassen kann und wie.

 

Er hat soeben gelesen, dass man sich neuerdings sogar vor dem Standesamt scheiden lassen kann und dass man hierfür keinen Rechtsanwalt benötigen würde bzw. ein Notar sich um diese Dinge kümmern könnte.

 

Andererseits hat er aus seinem Freundeskreis erfahren, dass man in solchen Sachen einen Anwalt braucht, weil viele Entscheidungen zu treffen sind.

Brösel wendet sich an Rechtsanwalt Kummer und fragt diesen um Rat.

 

Auskunft von Frau Rechtsanwältin Kummer:

 

-Keine Scheidung ohne Gericht und ohne Rechtsanwalt in Deutschland-

 

Eine Scheidung vor dem Standesamt oder sonstigen Behörden oder gar einem Notar gibt es in Deutschland nicht. Leider grassieren immer wieder solche „Zeitungsenten“ oder auch Formulierungen im Fernsehen.

 

Eine Scheidung ist in Deutschland ausschließlich vor dem jeweils zuständigen Familiengericht und nur auf Antrag hin möglich.

 

Es ist immer das Gericht zuständig, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern den gewöhnlichen Aufenthalt hat oder hatte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-Keine Scheidung und keine Folgesache einer Scheidung ohne Anwalt-

 

Eine Scheidung und die dazugehörigen Folgesachen stehen immer unter Anwaltszwang. D.h. jede der Beteiligten am Scheidungsverfahren muss einen Anwalt zur Scheidung mitbringen und kann auch Anträge zu Gericht nur über den Anwalt stellen lassen.

 

Wer sich keinen Anwalt leisten kann, hat die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe (entspricht der Prozesskostenhilfe) zu beantragen. Hat einer der Beteiligten Vermögen und der andere nicht, kann es auch sein, dass vor einer Verfahrenskostenhilfe der andere Beteiligte die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen muss!!!

 

Es gibt auch die Möglichkeit, dass beide Beteiligte mit einem Anwalt zu einem Scheidungstermin gehen können. Hier gilt aber erhöhte Wachsamkeit. Zunächst muss der Anwalt beide Seiten belehren und es muss geklärt werden, wen der Anwalt als Prozessbevollmächtigter vertreten soll. Vertreten werden kann nur einer der Beteiligten. Nur der anwaltlich vertretene Beteiligte kann einen Scheidungsantrag stellen.

 

Der andere Beteiligte nimmt am Scheidungstermin ohne Anwalt teil und kann in dieser Position keine eigenen Rechte anmelden oder durchsetzen. Er kann lediglich mit allem einverstanden sein und muss dem Scheidungsantrag und allen Fragen etwaiger Folgeansprüche zustimmen. Wer sich über seine Rechte nicht im Klaren ist und seine eigenen Ansprüche prüfen möchte und abwägen möchte, muss sich einen eigenen Anwalt nehmen.

 

 

 

 

 

 

Fazit: Eine Scheidung in Deutschland ist ein sehr komplexes Verfahren und gerade für die Ehegatten, die umfassende Ansprüche zu stellen haben, sehr kompliziert. Umgekehrt gilt es für den anderen Ehegatten auf der Gegenseite Forderungen kritisch zu prüfen und u.U. zurück zu weisen. Hier ist der anwaltliche Rat vor und für die ständige Begleitung der Scheidung unerlässlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

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Elisabeth Aleiter

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20.05.2024

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