Was geschieht mit der ausländischen Ferienimmobilie im Erbfall?
Internationales Erbrecht
Was geschieht mit der spanischen Ferienimmobilie im Todesfall?
Sachverhalt:
Brösel ist deutscher Staatsbürger. Er hat seinen gewöhnlichen Sitz im Inland. Brösel hat eine Immobilie in Spanien. In dieser wohnt er nur im Urlaub 1-2 Mal pro Jahr mit seiner Familie. Als Brösel stirbt, hinterlässt er seiner Berta und seiner Tochter T die Ferienimmobilie in Spanien und ansonsten nur Vermögen in Deutschland.
Rechtliche Beurteilung:
Welches Erbrecht findet Anwendung?
Aus Sicht der deutschen Gerichte ist gemäß § 21 Abs. 1 der Europäischen Erbrechtsverordnung das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes maßgeblich.
Damit ist deutsches Recht auf den Nachlass anwendbar.
Wird ein Erbschein in Deutschland benötigt (sollte immer tunlichst vermieden werden!!!), so sollte er gegenständlich beschränkt auf den innländischen Nachlass werden.
Auf jeden Fall muss in Deutschland (Nachlassgericht in Deutschland) ein so genanntes ENZ (Europäisches Nachlasszeugnis) für die spanische Immobilie beantragt werden (§ 4 Europäische Erbrechtsverordnung). Sonst kann die Immobilie in Spanien nicht auf die Erben Berta und Tochter T übertragen werden.
Interessant: Wäre Brösel in Spanien verstorben, wäre es u.U. möglich, dass spanisches Recht zur Anwendung kommen könnte. In dem Fall, sollten Erblasser unbedingt darüber nachdenken, ob sie nicht ein Testament abfassen und eine eindeutige Rechtswahl treffen.
Es gilt immer für Erblasser und Erben: möglichst keine Nachlassspaltung.
Fragen zum Steuerrecht:
Grundsätzlich ist Spanien ein Land mit sehr hoher Steuerbelastung.
Es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Spanien knüpft die Steuer an den gewöhnlichen Aufenthalt und damit sind etwaige Steuerpflichten lediglich auf die Immobilie beschränkt.
Es handelt sich um eine Wertzuwachssteuer mit sehr kurzen Erklärungs-und Zahlungsfristen!
Fazit:
Die Sachverhalte mit Auslandsberührung im Erbrecht nehmen immer mehr zu. Auch die einfachen Sachverhalte sind daher zu prüfen.
Wichtig!!!!!!!
Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.
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Elisabeth Aleiter
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05.07.2019