Umgangsrecht auch für langjährige, nicht Lebensgefährten
Umgangsrecht auch für Lebensgefährten
Partnerschaften zwischen Narzissten und Nichtnarzissten sind eine Realität. Es ist für den Betroffenen in der Beziehung nicht einfach mit Anfeindungen, Empfindlichkeiten fertig zu werden bzw. darauf zu achten, dass die Beziehung lebbar ist. Schwierig bzw. schier unlösbar werden die Probleme und vor allem die rechtlichen Problemstellungen, wenn der nichtnarzisstische Partner einer Beziehung mit Kindern die Trennung anstrebt. Vielen ist nicht bewusst, dass nach einer langjährigen Beziehung, in der auch der Lebenspartner, die nicht leibliche Mutter oder der nicht leibliche Vater ein Umgangsrecht gewinnt.
- Langjährige Streitigkeiten um die Kinder sind meist die Folgen der narzisstischen Kränkung, aus denen der Narzisst auch noch Nahrung bzw. Bestätigung erfährt;
- Narzissten, die ihre Expartner treffen wollen, packen bei den Kindern buchstäblich zu, misshandeln oder missbrauchen die Kinder, nicht weil eine Veranlagung da wäre, sondern um sich ausschließlich am Partner zu rächen;
- Gerichte sehen Narzissmus nicht. Sie beschäftigen sich ausschließlich mit so genannten Fakten. Narzissmus, darf nicht benannt werden. Es geht nur um Beschreibung von Situationen, um die ständige Wiederholung, dass Kinder beide Eltern brauchen und auch den narzisstischen Partner brauchen sie ja, das muss regelmäßig exerziert werden;
Fazit:
Wie in allen meinen Artikeln zum Thema Narzissmus sei gesagt, es obliegt keinem Laien an einer anderen Person den Narzissmus zu diagnostizieren. Fachpersonen werden sich hüten in eigener Sache zu urteilen. Sollte tatsächlich eine Form von Narzissmus vorliegen, so tut man gut daran Familienmitglieder oder ehemalige Partner nicht zu dämonisieren. Narzissmus hat in aller Regel einen tragischen Hintergrund und jeder Narzisst verdient unser aufrichtiges Verständnis.
Geht es um Familie und vor allem um Kinder wird es sehr schwierig. Doch auch Kinder sind eines Tages so stark, um mit dem narzisstischen Missbrauch umgehen zu können, daher muss der nicht-narzisstische Elternteil außerordentlich stark sein, um die Kinder so gut es geht zu schützen, die Familiengerichte tun das in aller Regel nicht.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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05.12.2021