Tricks von Behörden und Gerichten
Tricks von Gerichten, Jugendämtern und anderen Behörden
Schwierige Bürger sind z.B. Eltern, die um das Wohl ihrer Kinder vor Familiengericht oder auch Angehörige, die um das wohl ihrer Eltern, Großeltern oder andere ältere, enge Angehörige vor dem Betreuungsgericht kämpfen. Also Menschen, denen es nicht unwichtig ist, wie ein Gericht oder eine Behörde über ihre nächsten Verwandten entscheidet.
Sachverhaltsschilderung:
Fallbeispiel a):
Herlinde Brösel möchte ihre Mutter täglich im Heim besuchen. Als sie das mehrere Tage über durchführt, verbietet das Heim tägliche Besuche und erteilt lediglich die Erlaubnis an 2 Tagen pro Woche die Mutter zu besuchen.
Als sich Frau Brösel weigert, erhält sie ein schriftliches Hausverbot.
Als sich diese dagegen wehrt und vehement dagegen streitet, kommt es zu einem Gerichtsverfahren vor dem Zivilgericht. Der Streit zieht sich über mehrere Instanzen hin.
Weiterhin streitet Frau Brösel vehement vor dem Betreuungsgericht, dass der eingesetzte Betreuer dringend dafür sorgen sollte, dass diese täglich zur Pflegeunterstützung ins Haus des Pflegeheims kommen kann. Der Betreuer lehnt das ab.
Als während des laufenden Betreuungsverfahrens ein Gutachten erstellt wird, das rein auf die Belange der betreuten Mutter zugeschnitten ist, es soll die Fragestellung geklärt werden, ob diese auch weiterhin in dem Heim verbleiben kann und u.U. in einer geschlossenen Abteilung untergebracht werden soll.
In diesem Gutachten erlaubt sich der ausführende Psychiater / Sachverständige die Tochter und Angehörige kurz anzuhören. Er lädt sie zu einem Gespräch und meint es wäre wichtig, um zu wissen, was die Tochter über ihre Mutter denkt und wie sie zu einer Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung denkt.
Die Angehörige ist völlig arglos und erstattet ihren mündlichen Bericht.
Kurzerhand geht der Psychiater / Gutachter dazu über der Angehörigen, die hier für das Wohl ihrer Mutter kämpft in ein paar Nebensätzen eine schwere psychiatrisch äußerst bedenkliche Nervenerkrankung zu unterstellen, um so ihre Zurechnungsfähigkeit infrage zu stellen. Diese Feststellung wird dann zu allen Verfahrensbeteiligten getragen.
Hier muss u.U. erwogen werden berufsrechtliche Konsequenzen gegen den Gutachter aufzunehmen bzw. ein Strafverfahren anzustrengen.
Fallbeispiel b):
Vater Brösel kämpft vor dem Familiengericht um das Wohl seiner Tochter. Er möchte das Sorgerecht seiner Tochter für sich alleine, weil er davon ausgeht, dass seine Tochter in dem sehr verdreckten Haushalt seiner Mutter keine gute Entwicklung nehmen kann und von dieser auch misshandelt wird.
Auch hier wird ein erziehungspsychologisches Gutachten erhoben.
Der Gutachter ein einfacher Psychologe attestiert ein Münchhausen Syndrom.
Ein Psychologe hat keinerlei fachliche Kompetenz ein solches Münchhausen Syndrom zu attestieren. Auch hier muss überlegt werden über strafrechtliche und standesrechtliche Schritte.
Fazit:
Es ist sehr wichtig auf diese problematischen Abwehrmaßnahmen hinzuweisen. Sie sind nicht lege artis und widersprechen den Grundsätzen eines fairen Verfahrens, trotzdem sind sie ständige Übung. Es ist auch überaus wichtig, dass Anwälte diesem Vorgehen entschieden entgegentreten und das auch überall kundtun.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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05.12.2019