Testamentsvollstreckung
Wann kann ein Testamentsvollstrecker entlassen werden?
- Die Entlassung eines Testamentsvollstreckers ist grundsätzlich nur bei schweren Verstößen zu vertreten;
- Eine Entlassung aus dem Amt regelt § 2227 BGB: Ein Testamentsvollstrecker kann nur bei groben Pflichtverletzungen oder der Unfähigkeit der Ausfüllung des Testamentsvollstreckeramtes;
- Wenn der Testamentsvollstrecker es unterlässt, den Nachlass abzuwickeln, bzw. sich weigert, wie gefordert eine Immobilie zu verkaufen.
- Wenn ein Testamentsvollstrecker z.B. keine separaten Konten für den zu abwickelnden Nachlass anlegt und so einen Übergriff Dritter in das Vermögen der Erben ermöglicht;
Fazit: Ein Testamentsvollstrecker kann nur bei schwerer Pflichtverletzung aus seinem Amt entlassen werden;
Wenn ein Testamentsvollstrecker nicht der Anweisung folgt eine Nachlassabwicklung zeitnah durchzuführen und stattdessen sich weigert eine Immobilie zu verkaufen und die Mieteinnahmen der Immobilie mit eigenen Einkünften vermischt, und diese so in Gefahr einer Zwangsvollstreckung durch Dritte bringt, hat sein Amt verwirkt;
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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11.08.2023