Testamente haben ihre Tücken
Testamente haben ihre Tücken
Wortlaut im gemeinschaftlichen Testament
Ein gemeinschaftliches Testament kann von 2 Ehegatten geregelt werden. Auch diese Form des Testamentes kann handschriftlich gewählt werden. In aller Regel formuliert ein Ehegatte das Testament und der andere unterschreibt am Ende ebenfalls. Es ist auch möglich, dass beide Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament in 2 eigenen Verfügungen von Todes wegen regeln und diese dann aber miteinander verbunden sein müssen, um als gemeinschaftliche Testament verstanden werden zu können.
Nun wurde höchstrichterlich entschieden in einem Fall, indem beide Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament abfassen wollten, dass das Testament nicht als gemeinschaftliches Testament gesehen werden kann, da der Ehegatte, der das Testament geschrieben hat, es in der „Ich-Form“ und nicht in der „Wir-Form“ formulierte. Hier wurde ein gemeinschaftliches Testament rundheraus abgelehnt.
Als Folge bedeutete das, dass gar kein wirksames Testament vorlag. Daher ist es wichtig, nach der Gestaltung ein solches Testament prüfen zu lassen.
Fazit: Die Abfassung von Testamenten erscheint immer sehr einfach. Daher versucht man sich oft die Kosten zu sparen (Notar, Anwalt) und versucht auch selbst ein Testament abzufassen, da ja auch die einfache handschriftliche Abfassung gewählt werden kann. Davon ist in den überwiegenden Fällen schlicht abzuraten, da die von Praktikern gewählten Formulierungen oft Bedeutungen in sich tragen, die von Laien oft nicht verstanden werden. Wird da etwas abgeschrieben und es passt nicht auf den eigenen Fall, kann das Testament mitunter sogar falsch sein.
Wer kaum Vermögen und kaum Erben hat und eine sehr einfache Verfügung plant, kann dies natürlich schon versuchen. Fragen Sie aber ruhig Ihren Anwalt oder Notar nach einer kostenfreien Erstberatung. Bei uns gehört das zum Standard. So kann man sich informieren, ohne gleich Geld auszugeben und man erfährt u.U. ob es tatsächlich so umgesetzt werden kann, wie gedacht.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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30.07.2021