Rechtsberatung

Montag bis Freitag:
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Socialmedia

Twitter: @kanzlei_aleiter

 

Kontakt

Rechtsanwalt Elisabeth Aleiter
Schubertstraße 6
80336 München

Anfahrtsbeschreibung

 

Telefon: 089 / 29 16 14 23

Fax: 089 / 29 16 14 37

elisabeth.aleiter@kanzlei-aleiter.de

 

Visitenkarte

Testamente haben ihre Tücken

 

Testamente haben ihre Tücken

 

 

 

Wortlaut im gemeinschaftlichen Testament

 

Ein gemeinschaftliches Testament kann von 2 Ehegatten geregelt werden. Auch diese Form des Testamentes kann handschriftlich gewählt werden. In aller Regel formuliert ein Ehegatte das Testament und der andere unterschreibt am Ende ebenfalls. Es ist auch möglich, dass beide Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament in 2 eigenen Verfügungen von Todes wegen regeln und diese dann aber miteinander verbunden sein müssen, um als gemeinschaftliche Testament verstanden werden zu können.

 

Nun wurde höchstrichterlich entschieden in einem Fall, indem beide Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament abfassen wollten, dass das Testament nicht als gemeinschaftliches Testament gesehen werden kann, da der Ehegatte, der das Testament geschrieben hat, es in der „Ich-Form“ und nicht in der „Wir-Form“ formulierte. Hier wurde ein gemeinschaftliches Testament rundheraus abgelehnt.

Als Folge bedeutete das, dass gar kein wirksames Testament vorlag. Daher ist es wichtig, nach der Gestaltung ein solches Testament prüfen zu lassen.

 

Fazit: Die Abfassung von Testamenten erscheint immer sehr einfach. Daher versucht man sich oft die Kosten zu sparen (Notar, Anwalt) und versucht auch selbst ein Testament abzufassen, da ja auch die einfache handschriftliche Abfassung gewählt werden kann. Davon ist in den überwiegenden Fällen schlicht abzuraten, da die von Praktikern gewählten Formulierungen oft Bedeutungen in sich tragen, die von Laien oft nicht verstanden werden. Wird da etwas abgeschrieben und es passt nicht auf den eigenen Fall, kann das Testament mitunter sogar falsch sein.

 

 

 

 

Wer kaum Vermögen und kaum Erben hat und eine sehr einfache Verfügung plant, kann dies natürlich schon versuchen. Fragen Sie aber ruhig Ihren Anwalt oder Notar nach einer kostenfreien Erstberatung. Bei uns gehört das zum Standard. So kann man sich informieren, ohne gleich Geld auszugeben und man erfährt u.U. ob es tatsächlich so umgesetzt werden kann, wie gedacht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit.

 

 

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elisabeth Aleiter

Rechtsanwältin

Schubertstraße 6

80336 München

Tel.:089/29161423

Fax:089/29161437

Mail: info@kanzlei-aleiter.de

www.kanzlei-aleiter.de

30.07.2021

Zurück zur vorherigen Seite - Rechtstipps Übersicht

Sie haben noch Fragen? Lassen Sie sich beraten!

Telefonisch unter 089 / 29 16 14 23 oder verwenden Sie das Kontaktformular.






Bitte rechnen Sie 2 plus 7.

Fehler mit * sind Pflichtfelder.