Strafrecht contra Familienrecht
Strafrecht contra Familienrecht?
Beispielsfall:
Familie Brösel befindet sich vor Gericht es geht um die Scheidung und die gemeinsamen Kinder.
Frau Brösel möchte Strafanzeige erstatten, weil Herr Brösel sie bedroht und geschlagen hat.
Als sie Anzeige erstatten möchte, meint die Polizei, es sein ein Familienverfahren anhängig, da wird man nicht ermitteln.
Auch das Familiengericht reagiert empört auf das Ansinnen von Frau Brösel.
Leider gibt das die aktuelle praktische Rechtslage wider.
Fazit:
Strafrecht und Familienrecht sind voneinander getrennte Verfahren.
Doch die Realität sieht ganz anders aus!
Wer im Familienrecht tätig ist, fühlt sich vom Rest der Behörden buchstäblich verlassen.
Wichtig!!!!!!!
Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.
Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit.
Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.
Elisabeth Aleiter
Rechtsanwältin
Schubertstraße 6
80336 München
Tel.:089/29161423
Fax:089/29161437
Mail: info@kanzlei-aleiter.de
13.09.2024