Schwierigkeiten im Erbrecht
Schwierigkeiten im Erbrecht
Auslegung von Testamenten hier: Führt die neue Partnerschaft zum Verlust
von Erbrechten?
Sachverhalt:
Brösel hat in 2004 testamentarisch seine Tochter Pauline und seinen Lebenspartner Dussel als Erben eingesetzt. Brösel kam dann 2017 wegen Demenz in ein Pflegeheim. Der Lebenspartner Dussel heiratete 2018 einen neuen Partner. Brösel verstarb im März 2018. Der Dussel beantragte nun einen Erbschein. Tochter Pauline focht das Testament an, sie meinte hätte Brösel gewusst, dass Dussel sich einen anderen Partner suchen würde, hätte er ihn enterbt.
Die Tochter beschreitet den Rechtsweg, doch sie unterliegt.
Im Testament findet sich keine Formulierung für diesen Fall.
Es muss untersucht werden, ob der Erblasser das Erbe auch für den Fall wie er hier eingetreten ist, wollte, dass Dussel erben soll oder eben nicht.
Ein Aspekt, der gegen eine Fortgeltung des Erbrechts des Dussel sprechen könnte, wäre wenn er sich mutwillig von dem Erblasser abgewendet habe und diesen hinterrücks verlassen habe.
Doch der Fall lag tatsächlich anders. Die Beziehung wurde faktisch durch die Demenz des Erblassers unterbrochen, weil der Erblasser dann auch ins Pflegeheim gehen musste.
Doch Dussel zeigte weiterhin seine Zugehörigkeit und besuchte den Erblasser weiterhin und zeigte seine Zugehörigkeit zu dem Erblasser.
Damit gibt es keine Handhabe dem Dussel das testamentarische Erbrecht zu nehmen.
Das OLG Oldenburg hatte so einen Fall am 26.9.2022 zu entscheiden und hat nach genau diesen Argumenten gearbeitet.
Die Auslegung von Testamenten ist eine der schwierigsten juristischen Auseinandersetzungen.
Fazit: Eine neue Partnerschaft führt nur in selten genau geregelten Ausnahmefällen zum Verlust eines Erbrechts. Nichtsdestotrotz muss ein Rechtssuchender ein auslegungsfähiges Testament oder eine fragliche Situation in jedem Fall von einem Fachmann prüfen lassen.
Wichtig!!!!!!!
Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.
Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit.
Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.
Elisabeth Aleiter
Rechtsanwältin
Schubertstraße 6
80336 München
Tel.:089/29161423
Fax:089/29161437
Mail: info@kanzlei-aleiter.de
07.11.2022