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Schwierige Familiensituation - mit Narzissmus ein Abriss

Schwierige Familiensituation – mit u.U. Narzissmus -  Standardabriss

 

Eltern mit ehemaligen u.U. narzisstisch veranlagten Expartnern müssen mit Schwierigkeiten rechnen – ein ganz gewöhnlicher Fall

 

Das soll keinesfalls den Mann zum Narzissten stempeln und die Frau als Opfer überstilisieren. Diese Fälle gibt es genauso umgekehrt;

Wichtig ist, wie die Verfahrensbeteiligten mit diesen Fällen umgehen;

Sachverhalt:

Beide Eltern leben zunächst als Ehepaar und es sind zwei Kinder im Alter von 4 und 7 Jahren da. Die Beziehung gestaltet sich immer schwieriger, schließlich verlässt die Ehefrau, die bisher ausschließlich sich um beide Kinder so gut wie alleine gekümmert hat, den Ehemann und zieht in eine Wohnung ihrer Eltern und beschließt die Scheidung durchzuführen.

Zum Ehemann gibt es folgende Beschreibung, nach der Eheschließung gab es kaum noch Gemeinsamkeiten in der Ehe, die Ehefrau musste sehen, wie sie ihren Beruf und 2 Kinder vereinbaren konnte. Ihr Mann kümmert sich kaum oder gar nicht um die Kinder. Er könnte, schiebt aber ständig berufliche Gründe vor. Als die Ehefrau die Familiensituation verlassen hat, verändert sich das wurstige und eher in sich gekehrte Verhalten des Ehemannes. Er stellt nun klare Forderungen. Schließlich würde er die Kinder auch versorgt haben, vor allem abends hätte er sich plötzlich um seine Kinder gekümmert. Es werden Forderungen laut, dass er schließlich auch Vater sei und die Hälfte der Zeit mit den Kindern verbringen möchte.

Die Mutter gewährt dem Vater sofort 14tägigen Umgang und schlägt die hälftigen Ferien vor. Der Kindesvater nimmt das zunächst an, doch bevor er dazu kommt, dass ein Umgang sich einspielt, wendet sich der Kindesvater an das zuständige Jugendamt und fordert das so genannte Wechselmodell d.h. die Kinder verbringen gleiche Zeitanteile bei Vater und Mutter im wöchentlichen oder vierzehntägigen Wechsel. Die Kindesmutter sieht Schwierigkeiten auf sich und die Kinder zukommen. Der Vater hat keinerlei Erfahrung im Umgang mit seinen Kindern, muss sich dann auch um Organisation der Lebensbereiche der Kinder kümmern (wie Arztbesuche, Kleidung, KIGA- und Schulbesuche, Hausaufgaben etc.).

Die Kindesmutter hat ohnehin wenig Zeit, muss sie sich mit dem Vater noch abwechseln, so sieht sie gar keine Option mehr ihr Tagespensum zu schaffen. Die Kinder sind entweder beim Vater und bei der Mutter, beide müssen ihre Wohnungen entsprechend einrichten. Der Kindesvater hat so gut wie gar nichts und kümmert sich auch erst kaum darum.

 

 

 

 

Inzwischen weiß die Kindesmutter auch, wenn sie dem Wechselmodell nicht zustimmt, so läuft es auf einen Sorgerechtsprozess hinaus und auf die Frage welcher Elternteil die Kinder alleine zugesprochen werden können. Von RA Kummer erfährt sie, dass es durchaus nicht so ist, dass immer sie als Person, die sich immer um die Kinder gekümmert hat, auch die Kinder zugesprochen erhält. Das verunsichert die Kindesmutter stark. Es kommt eine sehr anstrengende Zeit auf die Familie zu.

Schließlich lässt die Kindesmutter sich vor dem Familiengericht (der Vater hat einen Antrag gestellt) auf das Wechselmodell ein, aber mit größten Bedenken. Das Jugendamt unterstützt zunächst die Kindesmutter, ist aber für das Wechselmodell. Die Kindesmutter geht offen auf das Jugendamt zu.

Doch das Wechselmodell gestaltet sich schwierig. Im Endeffekt gestaltet sich alles wie zu den Ehezeiten. Die Ehefrau kümmert sich um alle Belange der Kinder auch weiterhin, weil der Vater nichts tut, doch er kritisiert ständig, dass sie die Dinge ohne ihn tut und belastet die Kindesmutter beim Jugendamt. Nun grätscht der Vater bei allen Entscheidungen der Kindesmutter (Arztbesuche, Ernährung, Kleidung, Schule und Kiga) dazwischen. Er verunmöglicht viele richtige Entscheidungen der Kindesmutter, hilft aber auch nicht mit. Er möchte die Kindesmutter ständig alleine treffen und mit ihr über alles alleine sprechen. Sie möchte aufgrund der verfahrenen Familiensituation weitestgehend Arbeitsteilung zwischen den Eltern d.h. einer macht Schule, der andere die Ärzte. Doch das lehnt der Vater ab. Er möchte alles mit der Mutter gemeinsam machen und beschwert sich ständig beim Jugendamt, dass die Kindesmutter ihn nicht zu persönlichen Gesprächen sehen will, dass sie ihn nicht persönlich treffen will u.a.

Da die Kindesmutter in der Ehe Vernachlässigung und auch Gewalt erlitten hat, lehnt sie gemeinsame Treffen, die regelmäßig in lautem Streit und damit schädlich für die Kinder enden, ab. Das Jugendamt weiß das auch, geht aber davon aus, dass man das beim Wechselmodell tun muss. Beide Eltern müssten sich ständig sehen, um alles gemeinsam entscheiden zu können.

Es ist auch nicht im Fall geklärt, ob bzw. wie ein solches Wechselmodell aussehen kann bzw. muss, wenn die Behörden wissentlich zum Wechselmodell drängen, obwohl bekannt ist, dass es Schwierigkeiten wie körperliche und psychische Gewalt in der Ehe gab und Übergriffigkeiten wiederkommen können. Bzw. welche Forderungen an ein Wechselmodell zu stellen sind. Wenn die Behörden ein Wechselmodell für sinnvoll propagieren, muss es auch Lösungen für solche Fälle geben.

Doch das Verfahren entwickelt sich in eine bedenkliche Richtung. Der Vater stellt schließlich Anträge auf Übertragung der Sorge auf sich beim Familiengericht. Er meint, das Wechselmodell sei gescheitert (wie geplant), weil die Kindesmutter sich nicht ständig mit ihm privat treffen wolle, um Probleme der Kinder zu besprechen bzw. gemeinsam mit ihm bei Elternabenden, Arztbesuchen u.a. zu erscheinen. Jugendamt und weitere Beteiligte stimmen da mit ein. Das Gericht fordert die Eltern auf, einem Gutachten zuzustimmen. In der Verhandlung wurde dann gesagt, dass die Mutter diejenige ist, die hier die Kommunikation bösartig ablehnt und das mutwillig tut und so wäre es Zeit für eine Sorgerechtsentscheidung, wenn dann ein Gutachten da wäre. Die Kindesmutter wäre auch bindungsintolerant. Beweise gäbe es angeblich. Wo und wie wird nicht vorgetragen.

 

 

 

Die Mutter wird von RA Kummer vertreten. Sie verweigert die Unterstützung für das Gutachten, was sie darf. Das Gericht klärt nicht auf über Gutachterkosten und möglichen Inhalten von Gutachten. Das Gericht teilt auch mit, dass es diese Verweigerung als bedenklich ansieht und entsprechend bewerten würde.

Der Gutachter wird trotz Verweigerung der Mutter tätig und wertet die Akten aus. Das Ergebnis ist, dass der Kindesmutter das ausgewertet wird, was ihr Anwalt im Schriftsätzen ausführen ließ. Am Ende kommt man so zum Ergebnis, dass die Sorge dem Vater zugesprochen würde, weil er einfach überlegter, objektiver an die Sache herangehen würde. Dass der Vater eigentlich kaum mit den Kindern zu tun hat und künftig die Großmutter die Mutter verdrängen wird.

 

Das sind bedenkliche Ergebnisse, die den Eltern und den Kindern nicht gerecht werden.

Eltern auch wenn sie sich streiten brauchen beide Schutz und ihre Kinder auch.

Derzeit gestaltet sich die Praxis in vielen Fällen leider so.

Diese Vorgehensweise schädigt Familien. Auch dieser Vater braucht Schutz.

 

 

Fazit:

Wie in allen meinen Artikeln zum Thema Narzissmus sei gesagt, es obliegt keinem Laien an einer anderen Person den Narzissmus zu diagnostizieren. Fachpersonen werden sich hüten in eigener Sache zu urteilen. Sollte tatsächlich eine Form von Narzissmus vorliegen, so tut man gut daran Familienmitglieder oder ehemalige Partner nicht zu dämonisieren. Narzissmus hat in aller Regel einen tragischen Hintergrund und jeder Narzisst verdient unser aufrichtiges Verständnis.

Geht es um Familie und vor allem um Kinder wird es sehr schwierig. Doch auch Kinder sind eines Tages so stark, um mit dem narzisstischen Missbrauch umgehen zu können, daher muss der nicht-narzisstische Elternteil außerordentlich stark sein, um die Kinder so gut es geht zu schützen, die Familiengerichte tun das in aller Regel nicht. Auch in diesem Jahr werde ich versuchen, aus meiner Praxis zu berichten und Ihnen hoffentlich sinnvolle Hinweise für Ihren Alltag zu geben.

Wichtig ist auch zu wissen, dass die WHO Narzissmus als Krankheitsbegriff aus dem Verzeichnis ICD gestrichen hat.

 

Wenn Sie Fragen haben, die Erstberatung ist nach wie vor kostenfrei und Sie erreichen mich entweder unter 089/29161423 oder unter 0049/17624073706.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Elisabeth Aleiter

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02.02.2023

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