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Scheidung Vergleich

Ist es tatsächlich ratsam in Familienverfahren immer Vergleiche einzugehen?

 

Sachverhaltsschilderung:

 

Frau Berta Brösel wendet sich an Rechtsanwalt Kummer. Sie möchte geschieden werden. Sie ist 25 Jahre verheiratet, die Ehe ist gescheitert und Berta lebt von Hans Brösel 3 Jahre getrennt. Sie hat kein eigenes Einkommen. Sie hat kaum Altersvorsorge und keinen Zugewinn. Die Kinder sind schon aus dem Haus.

Berta beansprucht für sich 1.500 EUR Unterhalt, 150.000,00 EUR Zugewinnausgleich.

Der Ehemann Hans Brösel bietet 850 EUR Unterhalt und 80.000 EUR Zugewinn. Der gegnerische Rechtsanwalt bietet diesen Vergleich an.

 

Ein Vergleich ist zwar zeitnah geschlossen. RA Kummer rät von einem Vergleich ab, weil er der Ansicht ist, dass die Vorstellungen der Berta durchgesetzt werden können.

 

 

Rechtliche Beurteilung:

 

Vergleiche sind für die Anspruchsgegner meist anzuraten, weil sie versuchen werden, die Rechte der Antragsteller zu kürzen.

 

Für die Anspruchsteller ist es dagegen sehr sinnvoll, die Forderungen im Rechtsstreit durchzusetzen, wenn die Erfolgsaussichten gut sind.

 

 

Fazit:  

Es ist wichtig zu wissen, dass Vergleiche im Familienrecht nicht immer ratsam oder sinnvoll sind.

 

Kostentechnisch ist es schon möglich, dass man u.U. etwas einspart.

 

Vergleiche, die zu schnell geschlossen werden, werden oft zu teuer auf Kosten der Mandanten erkauft.

 

 

 

 

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Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

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Elisabeth Aleiter

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05.12.2019

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