Öffentliche Ausschreibung
Die Geschäftsbesorgung z.B.
Hilfestellungen bei öffentlichen Ausschreibungen
Viele hochkarätige selbständige Unternehmer führen ihre Unternehmen ohne großen Aufwand, bewirken dabei aber viel. So gibt es eine überschaubare Anzahl junger selbständiger Unternehmer, die alle Arten und Firmen dabei unterstützen bei öffentlichen Ausschreibungen Erfolg zu haben und führen diese durch das Dickicht der Vorgaben und Bestimmungen. Doch viele dieser Macher sind selbst auf Beratung und Unterstützung angewiesen. Wichtig ist hierbei, dass sie zu ihrer Unterstützung Steuerberater und Rechtsanwälte haben, die sie in ihren Vorhaben tatkräftig unterstützen und vor allen Hürden des Rechtssystems schützen. Will sich ein solcher Unternehmer selbständig machen, so sind einige Fragen vorab zu klären:
- Welche Unternehmen sollen beraten werden? Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder soll europaweit oder gar weltweit beraten werden. Hierauf muss sich eine Vertragsgestaltung unbedingt einrichten;
- Fällt die Wahl auf Deutschland ist als Vertrag des Unternehmers mit seinen Kunden ein Geschäftsbesorgungsvertrag am besten mit Dienstvertragscharakter zu wählen;
Hier kommt es nicht darauf einen Vertrag einfach nur zu gestalten, wie es einem passt. Sondern dieser Vertrag muss unbedingt auch so zwischen den Partnern praktiziert werden.
- Die Fragestellung der Scheinselbständigkeit solcher Unternehmer spielt ebenfalls eine große Rolle. Sowohl die Rentenversicherer also auch die Arbeitnehmerschützer machen Jagd auf diese Unternehmer. Völlig zu Unrecht. Die Aufträge sind oft sehr umfassend, so dass ein Unternehmer in einem Jahr oft nur einen Auftrag erledigen kann, der u.U. 1-3 Jahre dauert. Oft ist es unmöglich 2 oder 3 Aufträge gleichzeitig zu bearbeiten. Hier muss dringend darüber nachgedacht werden, dass ein Auftrag im Jahr oder über mehrere Jahre das Risiko der Erkennung der Scheinselbständigkeit ermöglicht d.h. der Unternehmer wird bei Bekanntwerden als Arbeitnehmer der jeweiligen Firma behandelt. D.h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen dann Beiträge abführen, als wenn ein Arbeitsverhältnis bestanden hätte. Hier lohnt es sich unbedingt die Firmengestaltung und die Abwicklung der Verträge zu klären und zu überdenken.
Nehmen Sie bei der Gestaltung anwaltlichen Rat in Anspruch, da hier dringend erforderlich ist. Nutzen Sie die Vorteile eines kostenlosen Erstgespräches.
Wichtig!!!!!!!
Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.
Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit.
Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.
Elisabeth Aleiter
Rechtsanwältin
Schubertstraße 6
80336 München
Tel.:089/29161423
Fax:089/29161437
Mail: info@kanzlei-aleiter.de
17.10.2021