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Narzissmus im Erbrechtsstreit

Narzissten im Erbrechtsstreit

 

Lieblingsbeschäftigung: Der Narzisst im Erbauseinandersetzungsverfahren (Mindestdauer 3-8 Jahre!!!)

 

 

Sachverhalt:

 

Narzisstische Eltern haben 5 Kinder. Die Kinder wachsen in den frühen 50igern bis 60igern im Nachkriegsdeutschland auf. Die Geschwister leiden sehr unter den Launen der Mutter, die die ganze Familie beherrscht. Sie hat, wie es bei Narzissten üblich ist auch immer wieder andere Lieblingskinder (Goldkinder) und die anderen Kinder, die gerade nicht in ihrer Gunst stehen. Alle fünf Kinder (Max, Grete, Bea, Petra und Alexandra Brösel) haben sich mit ihrem Schicksal abgefunden. Alle haben einen Beruf ergriffen, haben Kinder und eigene Familien. Über alle dem ist die Mutter Berta Brösel alt geworden. Der Vater Hans Brösel war ein schwerer Pflegefall und musste 5 Jahre von der ganzen Familie intensiv betreut werden.

 

Nur ein Kind Alexandra Brösel ist immer aus der Reihe getanzt. Sie hat sich bei der Pflege das Vaters eher zurückgehalten, weil sie an einem entfernteren Ort arbeiten musste.

 

Die Eltern Brösel haben als wesentlichen Wert das gemeinsame Haus, in dem die Bertra Brösel auch bis zu ihrem Tode im Dezember 2010 lebt. Sie war eigentlich nie wirklich krank. Sie brauchte nur am Ende ein wenig Unterstützung.

 

In den letzten 2-3 Jahren vor dem Tod der Berta haben sich die vier Kinder Max, Grete, Bea und Petra eher zurückgezogen. Der Vater war schon ein paar Jahre tot. Die Mutter hatte alles, was sie brauchte. Sie hatte zeitweise Unterstützung von einem Pflegedienst, der die Arbeit zuhause versah. Die Mutter war noch recht rüstig und machte vieles noch selbst, was sie auch so wollte. Auch machte Berta keinen Hehl daraus, dass Sie ihr jetziges Lieblingskind Alexandra um sich haben möchte, die ihr dann auch ein wenig helfen könnte, bei Bedarf. Die anderen Kinder waren damit zufrieden und waren froh, dass es sonst keinen Streit gab.

 

Die Berta und ihr verstorbener Mann hatten ein Berliner Testament, das vorsah, dass der überlebende Ehegatte in diesem Fall also Berta weiterhin frei über das gesamte Vermögen, das bei ihr verblieb. Berta durfte also selbst ein Testament machen und konnte frei über das gesamte Vermögen verfügen, was sie auch tat.

 

Berta übertrug, ohne ihren restlichen Kindern etwas zu sagen, Barvermögen in Höhe von 30.000 EUR auf Alexandra, indem sie ihr im Laufe von 3 Jahren immer wieder Zuwendungen machte. Schließlich übertrug sie das ganze Haus auf Alexandra durch ein Testament.

 

Alexandra litt nach der Überzeugung ihrer Geschwister selbst unter einer narzisstischen Störung. Sie kam beruflich nie mit ihren Arbeitgebern zurecht und hatte meist Arbeitsverhältnisse, die nur 2-3 Jahre maximal dauerten.

 

Als die Berta schließlich verstorben war, erfuhren die restlichen Kinder diese Dinge. Sie waren immer loyal mit ihrer Mutter gewesen, haben ihr bei der Pflege des Vaters geholfen, ihre Launen ertragen und immer bei ihr nach dem rechten gesehen und auch nachgefragt, ob was und wie man helfen könne. Schließlich waren Sie entsetzt, dass sie am Vermögen der Berta so gar nicht beteiligt waren.

 

 

 

Sie gingen zu Rechtsanwalt Kummer und fragten um Rat. Dieser meinte, man müsse entscheiden. Entweder man akzeptiert das Testament nicht, dann müsste man es anfechten und die entsprechende Herausgabe der Erbanteile an die anderen Geschwister verlangen oder man akzeptiert die Verfügungen und macht Pflichtteilsansprüche bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtliche Lösung/Weiterer Sachverhalt:

 

Die Geschwister Max, Grete, Bea, Petra entscheiden sich für die Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen gegen Alexandra. Sie reichen schließlich eine Stufenklage ein (Auskunft, eidesstattliche Versicherung der Auskunft, Leistung).

 

Der Rechtsstreit zieht sich mit 2 Gutachten und zahllosen Schriftsätzen von 2011-2017.

 

U.a. behauptete Alexandra sie hätte alles bekommen, weil sie sich so aufopfernd um den kranken Vater und später um die schwerkranke Berta gekümmert habe.

 

Das haben die restlichen Geschwister zu Recht ausführlich bestritten.

 

Zum einen hat sich Alexandra bei der Pflege des Vaters eher weniger eingebracht als die anderen Geschwister. Das Gericht gab dazu dann auch noch ein Gutachten in Auftrag.

Es wurde dann eine Leistung der Alexandra begutachtet und bewertet, die sie gar nie erbracht hat.

 

Ein weiteres Gutachten wurde zur Bewertung des Hausgrundstückes in Auftrag gegeben. Auch in diesem Gutachten fanden sich viele Fehler u.a. wurde der Wert der Immobilie viel zu

niedrig angesetzt, weil ein so genannter Renovierungsstau zu hoch abgeschätzt wurde.

Die Geschwister kennen viele ähnliche Hausgrundstücke in der nächsten Umgebung mit ähnlicher Ausstattung und ähnlicher Grundstückslage.

 

Alexandra leistete erbittertsten Widerstand, wie man es sich nicht schlimmer ausmalen konnte.

 

Schließlich findet ein Richterwechsel statt und die neue Richterin meint dann mal soeben das Ruder herumzureißen und einen Vergleich erzwingen zu können. Da erklärt ihr Rechtsanwalt Kummer, der das Ganze schon von Anfang an betreut, die schwierige Lage.

 

Schließlich lenkt der gegnerische Kollege Schlau ein und man einigt sich auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch für alle anderen Geschwister auf rd. 100.000 EUR. Für Kummer keineswegs befriedigend. Doch die Geschwister haben keine Kraft mehr und nehmen den Vergleich rasch an.

 

 

 

 

 

Vieles ist in diesem Verfahren nicht gut gelaufen, auch zeigte das Gericht keinerlei großes Interesse an dem Fall. Die Verfahrensführung war unglücklich, unfreundlich und wenig hilfreich für die Pflichtteilsberechtigten Geschwister.

 

Der nervliche Aufwand, der Arbeitsaufwand, Kosten für Anwalt und 2 Gutachten.

 

So etwas muss man in jedem Fall erwarten, aber bei massivem narzisstischen Widerstand ist das noch schwieriger!

 

Familienrechtliche Streitigkeiten sind oft unaushaltbar. Erbrechtsstreitigkeiten sind die Steigerung dazu. Wer dann noch mit Narzissmus rechnen muss, sollte sich sehr gut überlegen, ob er sich das antun wollte.

 

Mandanten, die selbst Opfer von Narzissmus waren oder sind, handeln emotional und aus der Wut heraus treffen sie oft eine fatale Entscheidung für so einen Rechtsstreit.

 

Wichtig ist dabei auch zu wissen, Rechtsstreite sind für Nichtnarzissten die Hölle, Narzissten fühlen sich dabei wohl. Endlich Aufmerksamkeit, endlich Beschäftigung. Endlich kann man zeigen wer man ist und die Rechnung geht oft auf. Aus Unwissenheit oder auch aus Kalkül erhalten Narzissten dann von den Behörden die Bühne, die sie wünschen!

 

 

Fazit:

 

Viele Mandanten bitten in laufenden Erbrechtsverfahren nach mehr Anträgen und weiteren Konsequenzen in der Erbauseinandersetzung – gegen einen von ihnen als vermeintlich benannten Narzissten.

 

Die Verfasserin kann nur dringend davon abraten, sich mit einer narzisstischen Person im Rechtsstreit messen zu wollen. Sollte die Person tatsächlich narzisstische Züge aufweisen, wird sie ihrem Gegenüber immer überlegen sein. Sie hat sich alles im Zusammenleben gemerkt u.U. sogar Notizen gefertigt und ist auf diesen Kampf immer vorbereitet. Außerdem tatsächlich narzisstische Persönlichkeiten fühlen sich in Situationen, in denen es um Emotionen, Drama und Ähnliches geht, zuhause. Narzissten brauchen Zufuhr d.h. Aufmerksamkeit, Bewunderung aber ebenso Hass, Abneigung, Angst und Zwietracht.

 

Auch lernen Narzissten immer weiter aus Situationen und werden immer besser und angepasster. Das, was für normale Menschen eher an die Substanz geht, lässt den Narzissten über sich hinauswachsen. Er gibt niemals auf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Wenn es um „Narzissmus“ geht, dann möchte sich die Verfasserin ausdrücklich von dem Hype um diesen Begriff distanzieren. Weder die Verfasserin, noch ihre Mandanten haben in aller Regel das Recht oder das Können Narzissmus zu diagnostizieren. Das ist schlicht unmöglich.

 

Viele Mandanten, die diesen Begriff benutzen, nutzen ihn auch um eigene narzisstische Tendenzen zu verdecken. Auch das kann die Verfasserin nicht diagnostizieren.

 

Narzissmus wird hier völlig untechnisch verwendet und soll lediglich eine Verhaltensauffälligkeit bei einer Person beschreiben, die allen Lesern zur Warnung dienen soll. Es soll und darf sich auch keinesfalls über diese Krankheit lustig gemacht werden oder soll auch keine Hexenjagd betrieben werden. Es handelt sich um ein sehr ernst zu nehmendes Phänomen. Sowohl Fachleute, als auch Laien beobachten einen ständigen Zuwachs dieser Verhaltensanomalie. Dies sorgt nicht zuletzt für die wachsende Kälte in der Gesellschaft, die mehr und mehr um sich greift.

 

Auch soll mit diesen Artikeln niemand ausgegrenzt oder gehasst werden. Die Verfasserin sieht im Gegenteil ein großes Versagen der Gesellschaft. Narzissmus braucht unser Mitgefühl und unsere Hilfe, überall wo er auftritt, damit gerade das, was gerade geschieht, eingedämmt werden kann.

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

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Elisabeth Aleiter

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21.07.2024

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