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Narzissmus

Der Narzissmus – der Begriff, den es nicht gibt, der aber nicht sterben kann.

 

-        Viele Vorurteile und Missverständnisse……..

 

Sachverhaltsschilderung:

Gerade Eltern, die vor den Familiengerichten streiten oder Erben, die vor den Zivilgerichten stehen, haben in aller Regel nach vielen Jahren Auseinandersetzung erfahren müssen, dass ein Streit mit einem unversöhnlichen Gegner mehr Schaden als Nutzen bringt.

 

Doch Narzissmus wird als Krankheitsbegriff nicht mehr geführt (seit 1.1.23 keine Krankheit mehr). Auch haben Laien (also auch Beteiligte von Rechtsstreitigkeiten, Anwälte, Jugendamtsmitarbeiter, Verfahrensbeistände und auch psychologische Sachverständige haben grundsätzlich sowieso nicht die Kompetenz eine narzisstische Erkrankung festzustellen. Damit gibt es auch keine Möglichkeit diese Thematik in einem Gerichtsverfahren zu benennen.

 

Doch was, wenn es Menschen gibt, die von Hause aus nicht in einen Rechtsstreit gebracht werden sollten, weil die Schäden, die sonst durch sie drohen, höher sind, als in einem normalen Rahmen zu erwarten – so müssten doch Möglichkeiten geschaffen werden, dieses Problem zu umgehen und solche Rechtsstreite ganz zu verhindern.

 

Und selbstverständlich nicht jeder Mensch, der seine Ziele hart und unnachgiebig verfolgt, ist gleich ein Narzisst.

 

Aber, die Menschen, die planvoll handeln, um anderen bewusst zu schaden, können u.U. als solche von ihren Mitmenschen ausgemacht werden, um tunlichst jeder Auseinandersetzung aus dem Wege zu gehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit:

 

In allen Bereichen der rechtlichen Praxis schaffen narzisstische Krankheitsbilder verhärtete Fronten an den Gerichten und eine unversöhnliche Gegnerschaft, die die Gerichte an den Rand ihrer Kapazitäten bringt.

 

In Familien- und Erbrechtsstreitigkeiten sind die Folgen und Schäden für die Familie weiterhin schlicht unüberschaubar.

 

Doch da es den Narzissmus seit 1.1.23 als Krankheitsbild nicht mehr gibt, lehnen die Gerichte und auch die Wissenschaft es ab, sich mit diesem Problem zu befassen.

 

Hier ist manchem Betroffenen manchmal eher zu raten, von einem Rechtsstreit Abstand zu nehmen.

 

 

 

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Elisabeth Aleiter

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22.03.2024

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