Gewährter Nießbrauch hemmt Verjährung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Der Nießbrauch hemmt beim Pflichtteilsergänzungsanspruch die Verjährung!!!
Sachverhalt: Vater übergibt sein Haus seinen Kindern K 1 und K 2. Er schenkt ihnen das Haus. Er hat sich ein Nießbrauchsrecht an seinem Haus einräumen lassen.
Die Verjährungsfrist für die Pflichtteils-und Pflichtteilsergänzungsansprüche beginnt erst beim Tod des Erblassers zu laufen. Die Schenkung wird beim Pflichtteilsergänzungsanspruch so behandelt, als sei sie erst ein Jahr vor dem Erbfall erfolgt.
K 3 kann also einen Pflichtteilsergänzungsanspruch des vollen Niederstwerts erheben
Fazit: Einräumung des Nießbrauches für den Schenker, sichert die Verjährung von Pflichtteils-und Pflichtteilsergänzungsansprüchen d.h. es wird die Verjährung auf den Zeitpunkt des Todes zurückgedrängt.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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19.02.2022
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