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Gefahr für Eltern, die sich z.B. eine alternative Geburt wünschen

Gefahr für Eltern, die z.B. eine alternative Geburt wünschen

 

Beide Eltern sind nicht im Streit, trotzdem bestehen Gefahren für Kinder.

 

Sachverhalt:

Brösel und Berta sind nicht miteinander verheiratet. Berta möchte ihr Kind nur mit einer Hebamme zur Welt bringen. Sie hat einen Arzt nur zur Reserve. Sie bringt ein gesundes Kind mit der Hebamme zuhause zur Welt. Brösel findet das auch gut.

Gleich nach der Geburt wird Berta das Kind weggenommen. Es kommt in eine Pflegefamilie. Beide Eltern dürfen das Kind nicht sehen. Später nach über einem Jahr dürfen sie ihr Kind 1 im Monat für 2 Stunden sehen. Das Kind kennt seine Eltern nicht und möchte auch nicht zu den Eltern.

 

Rechtliche Beurteilung:

Berta und Brösel gehen zu Rechtsanwalt Kummer. Dieser sagt diese Praxis ist ganz und gar nicht verhältnismäßig und greift zu Unrecht in Elternrechte ein. Die Besorgnis an den Kindern wird überstilisiert. Den Eltern wird etwas vorgeworfen, was völlig normal ist. Die Eltern haben keine Schuld. Bis sie sich versehen, ist das Kind an fremde gewöhnt in einer anderen Familie im Heim. Das ist leider traurige Praxis. Manchmal haben Eltern Glück und kämpfen 2-4 Jahre hartnäckig und erhalten ihr Kind zurück. Doch das Kind kennt u.U. seine Eltern gar nicht wieder.

 

 

 

 

 

 

 

Fazit: Das ist leider ein Missstand, der zu beobachten ist und für Familien fatal ist. Leider ist das keine Seltenheit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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06.08.2023

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