Gefahr für Eltern, die psychische Probleme hatten
Gefahr für Eltern, die einmal im Leben psychische Probleme haben, für die sie u.U. gar nichts können oder die noch nicht einmal stimmen müssen; Eltern, die u.U. eine geistige Einschränkung haben;
Beide Eltern sind nicht im Streit, trotzdem bestehen Gefahren für Kinder.
Sachverhalt:
Brösel und Berta sind verheiratet. Berta ging früher auf die Sonderschule (so nannte man das früher). Sie schaffte aber einen Hauptschulabschluss und geht einer geregelten Arbeit nach. Sie ist fleißig. Brösel ist ebenfalls auf der Sonderschule gewesen und arbeitet ohne Schulabschluss in einer Schulküche. Beide sind fleißig und hegen und pflegen ihren gemeinsamen Sohn. Als der 4 Jahre alt ist, kommt er in einen HPT Kindergarten. Dort werden alle Kinder im Stuhlkreis befragt, was sie zuhause machen, auch was die Eltern tun. Man kommt im Lauf der Zeit darauf, dass die Eltern einfache Berufe haben und in der Sonderschule waren. Die Eltern legen auch ganz bewusst Wert auf Förderung ihres Kindes, damit es ihm einmal besser gehen soll. Schließlich meldet die HPT eine Gefährdung für dieses Kind ans Jugendamt, weil die Eltern aufgrund ihrer geistigen mangelnden Reife die Kinder nicht ausreichend fördern könnten. Das wird weiter ans Jugendamt gereicht. Dieses gibt die Meldung weiter. Das Kind kommt ins Heim und bleibt da 5 Jahre. Nach einem sehr langen Prozess kann das Kind wieder zurück in die Familie.
Rechtliche Beurteilung:
Berta und Brösel gehen zu Rechtsanwalt Kummer. Dieser sagt diese Praxis ist ganz und gar nicht verhältnismäßig und greift zu Unrecht in Elternrechte ein. Die Besorgnis an den Kindern wird überstilisiert. Eltern, die ihr Kind lieben sind niemals eine Gefahr, auch wenn es intellektuell zwischen Eltern Unterschiede in der Förderkompetenz gibt. Aber das liegt in der Natur der Sache und darf nicht bewertet werden. Trotzdem drohen für Eltern solche Gefahren.
Fazit: Das ist leider ein Missstand, der zu beobachten ist und für Familien fatal ist. Leider ist das keine Seltenheit.
Wichtig!!!!!!!
Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.
Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit.
Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.
Elisabeth Aleiter
Rechtsanwältin
Schubertstraße 6
80336 München
Tel.:089/29161423
Fax:089/29161437
Mail: info@kanzlei-aleiter.de
06.08.2023