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Familiengerichtsverfahren

Anhörung von Kindern vor dem Familiengericht

 

Sachverhalt:

 

Berta Brösel und Max Brösel wollen sich scheiden lassen. Beide leben bereits getrennt. Beide Eltern möchten, dass ihre gemeinsame Tochter Babsi Brösel 6 Jahre bei beiden ihren Lebensmittelpunkt hat. Die Kindesmutter hat bis jetzt alles für Tochter Babsi gemacht und sieht sich als geeigneter Elternteil, bei dem Babsi ihren Lebensmittelpunkt haben soll. Das Gericht sieht das nicht so und teilt der Mutter mit, dass das Kind auch ab sofort beim Vater leben kann, der die neue Rolle auch gerne übernehmen möchte. Auch ist das Gericht der Auffassung, dass auch ein Wechselmodell (Kind lebt im Wochenwechsel oder im Zweiwochenwechsel bei dem einen und dem anderen Elternteil.

Das Gericht möchte ein Gutachten der Eltern und des Kindes einholen und zunächst das Kind befragen.

Beide Eltern sind mehr oder minder ratlos und stimmen allem zu.

 

Rechtliche Beurteilung:

Eltern sollten sich möglichst einig sein, wie sie ihr Leben mit ihrem Kind oder ihren Kindern bestimmen. Sie sollten es keinesfalls Gerichten oder Gutachtern überlassen. Diese sind nicht in der Lage den Eltern diese Entscheidung abzunehmen.

 

Eltern sollten sich beide darüber im Klaren sein, dass Kinder solange sie klein sind (von 0-10 Jahren) sehr eng an die Mutter angebunden sind und mit dieser in einer Symbiose leben. Väter spielen da nur die 2. Geige. Der Gedanke von der Gleichheit der Eltern oder deren Rechten ist zwar nett, hat aber nichts mit der Lebensrealität zu tun. Kluge Eltern wissen das und teilen sich die Arbeit anstatt sich zu schaden. Selbst wenn Eltern sich einig sind, versuchen es die Behörden ihnen dann schwer zu machen. Eltern müssen immer erst für sich beraten und sollten nie die Behörden das Wort führen lassen. Hier wird auch manchmal versucht die Eltern zu spalten.

 

Jedes Sorgerechtsverfahren birgt die Gefahr des Verlustes der Rechte an den eigenen Kindern. Je eher Eltern zerstritten sind, desto schwieriger wird es.

 

Gutachten kosten viel Geld (5.000-12.000 EUR). Wer keine Prozesskostenhilfe bekommt, sollte sich das gut überlegen. Die Gutachten sind meist nicht sehr wertvoll und für die Familie eher nicht ratsam. Eltern wird selten gesagt, dass sie Gutachten auch ablehnen können. Die Teilnehme ist freiwillig.

 

Die Anhörung von Kindern ist leider für die Eltern nicht zugänglich und auch nicht für deren Anwälte. Man weiß also nicht, wie es zu Angaben zu den Kindern kommt. Hier ist gesunde Skepsis gefragt!

 

Viele Eltern sehen da oft nicht durch und meinen, dass das schon seine Richtigkeit hat. Schon zum Schutze der Kinder sollte man eine Ablehnung der Anhörung durch beide Eltern unbedingt erwägen.

 

Ein Verfahren wie oben dargestellt kann zu einer Katastrophe werden, wenn beide Eltern sich nicht einig sind bzw. sich nicht ausreichend an Informationen beschaffen und sich im Klaren über die Risiken werden.

 

Das Wechselmodell wie es jetzt gerade vor den Gerichten in Mode ist, birgt viele Gefahren, die Eltern gar nicht kennen.

 

Für kleine Kinder jenseits der 10 ist das Wechselmodell nichts, doch die Praxis sieht gerade gegenläufig aus;

Das Wechselmodell schafft Verwirrung, Dauerstress und Überforderung auf beiden Seiten;

Eltern die das Wechselmodell praktizieren können keinen Kindesunterhalt verlangen!

 

 

Fazit: Leider sind solche Sorgeverfahren vor den Familiengerichten nicht selten. Die Gerichte arbeiten nicht für die Eltern. Streitpotential zwischen den Eltern ist sogar willkommen; Eltern müssen auf ihre Rechte, die Kosten und ihren Schutz bedacht sein;

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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10.08.2023

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