Erbrecht und Corona
Erbrecht
Erbrecht und Corona!!!
Im Erbrecht ist es für den Erben als juristischen Laien schon einmal sehr schwierig zu erkennen, dass Erben oft leider nichts mit Vermögen oder reich werden als solches zu tun hat, als vielmehr mit der Fragestellung, was ist das für ein Erbe und ist es überhaupt werthaltig oder einfach nicht zu stemmen? Das ist vor allem heute vor dem Hintergrund des
digitalen Nachlasses und der vielen Zugriffsbeschränkungen eine kaum lösbare Fragestellung für den Durchschnittserben mehr.
Das und die Tatsache, dass es dann oft besser ist ein Erbe einfach auszuschlagen und, dass man hierfür eigentlich vom Zeitpunkt der Kenntnis des Todesfalles bis zur Ausschlagung nur 6 Wochen liegen (außer es ist ein Testament zu eröffnen), wäre eigentlich schon schwierig genug.
Doch die Frage ist, wie schlägt man ein Erbe aus? Das führt meist schon zu den nächsten Problemstellungen.
Will man die erste Variante nehmen, muss man einen Termin beim zuständigen Rechtspfleger beim Nachlassgericht, bei dem die Nachlasssache belegen ist, ausschlagen.
So und hier sind die Termine knapp, obwohl die Rechtspfleger sich wirklich alle Mühe geben und meist auf eine Mittagspause verzichten!
Mit Corona ist es nicht mehr möglich, zeitnah solche dringenden und sehr wichtigen Termine auszuschlagen.
Vor Corona, war es möglich beim Notar einen schnellen Termin zu bekommen und von dort aus eine Ausschlagung zu erhalten.
Auch hier ist zu sagen, auch Notare vergeben jetzt mit Corona vorsichtiger Termine. Daher ist auch dort angezeigt, schnell klären und möglichst zeitnah einen Notar der Wahl aufsuchen und zusehen, dass man einen Termin erhält.
Corona ist ein erhebliches Problem, denn eine Ausschlagungsfrist läuft auch bei Corona Verhinderung aus und es wird keinerlei Verlängerung der Frist vorgenommen.
Fazit: Corona hält auch in der Justizpraxis Einzug. Es muss vor allem berücksichtigt werden, dass Ämter und Gerichte nicht mehr zeitnah für Rechtshandlungen zur Verfügung stehen und damit
Wichtig!!!!!!!
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29.12.2020