Einfache Fragen und viele Irrtümer zum Thema Erbrecht
Einfache Fragen und viele Irrtümer zum Thema Erbrecht
Frage: Wie kann man seine Vermögen sicher vererben?
Antwort:
Testamente können billig und selbst formuliert werden. Der Nachteil Laientestamente sind oft falsch bzw. erzeugen bei Missverständnissen Rechtsstreite und erbringen nicht die gewünschten Ergebnisse.
Gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge erzeugen Bindungen, die oft nicht gewünscht werden bzw. oft sind diese Bindungen zu früh und wären bei ausreichendem Wissen nicht eingegangen worden.
Lässt man Testamente vom Anwalt und vom Notar ist fraglich, ob das sinnvoll ist. Formulierungen von Anwälten sollten vorgenommen werden, wenn Gestaltungen erforderlich sind. Hier sollte eine Vereinbarung über die Kosten abgeschlossen werden.
Ein Notar kann Testamente formulieren, wenn keine Fähigkeit mehr besteht, diese selbst zu schreiben oder wenn komplizierte Formulierungen anstehen oder bei Erbverträgen ist eine notarielle Form vorgeschrieben. Die Kosten des Notars richten sich nach dem Vermögen, um das es sich dreht.
Frage: Wenn ich sterbe, erbt mein Ehepartner automatisch alles?
Antwort: Nur, wenn er im Testament als Alleinerbe eingesetzt wurde. Wenn nicht, ist der Ehepartner nur einer von vielen Erben.
Gesetzliche Erbfolge: Wenn kein Testament besteht, gilt die gesetzliche Erbfolge. Hier erben Ehepartner und eingetragene Lebenspartner in einer Kathegorie. Daneben erben aber auch Kinder, Enkel oder Urenkel. Wenn keine Kinder oder Enkel da sind, kommen die eigenen Eltern oder Geschwister in Betracht.
Wenn der Ehepartner und gemeinsame Kinder vorhanden sind, erben sie je zur Hälfte und es entsteht eine Erbengemeinschaft.
Frage: Wenn ich ein Testament machen will, muss ich zum Notar?
Antwort: Nein. Das eigenhändige Testament kann vom Erben selbst angefertigt werden.
Aber Vorsicht nur ein eigenhändiges Testament, das eindeutig formuliert ist, ist auch wirksam. D.h. es muss eigenhändig geschrieben werden und mit Vor-und Nachnahme und Datum unterschrieben sein, um wirksam zu sein.
Frage: Welcher Fachmann ist richtig? Notar oder Anwalt?
Antwort: Jedes Testament kann vom Anwalt ausgefertigt werden, nur der Erbvertrag nicht. Hier benötigt man einen Notar, damit die Verfügung wirksam wird.
Jede Verfügung von Todes wegen kann vom Notar verfügt werden.
Anwälte sind für eine Gestaltung zu wählen, wenn der Erblasser den Eindruck hat, intensivere Beratung und Unterstützung zu benötigen. Anschließend ist zu klären, ob u.U. noch ein Notar eingeschalten werden sollte.
Frage: Ich habe geerbt. Brauche ich einen Erbschein?
Antwort: Wenn keine Immobilien im Nachlass zu finden sind, ist die Frage ob ein Erbschein tatsächlich erforderlich ist. Grundsätzlich ist das abzulehnen. Aber Banken fordern durchaus auch oft einen Erbschein.
Daher ist für Erblasser bei größeren Vermögen auch ohne Immobilien die Frage zu stellen, ob man nicht am besten ein notarielles Testament macht, um in jedem Fall für die Erben die Kosten eines Erbscheines zu ersparen.
Frage: Hurra ich erbe, wieviel Steuern muss ich zahlen?
Antwort: Wer erbt muss Erbschaftssteuern zahlen und zwar relativ zeitnah nach Erhalt des Erbes. Die Freibeträge weisen Nachlasswerte aus, die nicht versteuert werden müssen:
Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000,00
Kinder haben einen Freibetrag von 400.000,00
Enkel haben einen Freibetrag von 200.000,00
Geschwister und sonstige Dritte haben einen Freibetrag von 20.000,00
Alles, was über die Freibeträge geht, muss voll versteuert werden d.h. man muss 30% vom verbleibenden Nachlasswert rechnen.
Fazit:
Erbrecht scheint jeder schnell zu verstehen, trotzdem gibt es viele Vorurteile und scheinbar endlose Missverständnisse. Das Gesetz gibt meist sehr einfache aber auch sehr harte Antworten, die leider unmissverständlich sind und nicht vor Irrtümern schützen.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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05.08.2020