Ein Testament kann wirksam bleiben, auch wenn keine Lebensgemeinschaft mehr besteht
Testament ist auch dann wirksam, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht
Ein Erbe hängt nicht von einer bestehenden Lebensgemeinschaft ab
Sachverhalt:
Brösel ist sehr vermögend und lebt seit über 20 Jahren in einer eheähnlichen Beziehung mit seinem Freund Gunther. Vor 10 Jahren hat er ein Testament gemacht, indem er Gunther zum Alleinerben einsetzt. Brösel wird demenzkrank, so dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Gunther kümmert sich um Brösel aber trotzdem ist das Zusammenleben nicht mehr möglich. Schließlich hat Gunther einen anderen Freund, kümmert sich aber weiter um Brösel. Als dieser schließlich verstirbt, fechten seine Nichten Nobbi und Nervi das Testament an, mit dem Argument, die Lebensbeziehung habe nicht mehr bestanden und damit sei das Argument für das Testament entfallen und nicht mehr wirksam. Sie fechten das Testament an und gehen davon aus, dass sie nun die einzigen gesetzlichen Erben sind.
Rechtliche Beurteilung:
Ein wirksames Testament muss nicht notwendig eine funktionierende Lebensbeziehung zwischen Erblasser und Erben bedingen. Gibt der Lebenssachverhalt z.B. dass der Erblasser das schon einmal an anderer Stelle gesagt hat, nicht her oder es sich sonst aus dem Gesamtzusammenhang erschließt. Nichts dazu her. Damit bleibt die Erbeinsetzung auch wirksam.
Fazit: manchmal erscheinen einfache Formulierungen im Erbrecht den Verfassern nicht immer wirksam. Wichtig ist, sich dann doch im Zweifelsfalls anwaltlichen Rat zu holen, oder u.U. sich bei einem Notar beraten zu lassen.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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07.08.2023