Rechtsberatung

Montag bis Freitag:
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Socialmedia

Twitter: @kanzlei_aleiter

 

Kontakt

Rechtsanwalt Elisabeth Aleiter
Schubertstraße 6
80336 München

Anfahrtsbeschreibung

 

Telefon: 089 / 29 16 14 23

Fax: 089 / 29 16 14 37

elisabeth.aleiter@kanzlei-aleiter.de

 

Visitenkarte

Ein Testament kann wirksam bleiben, auch wenn keine Lebensgemeinschaft mehr besteht

Testament ist auch dann wirksam, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht

 

Ein Erbe hängt nicht von einer bestehenden Lebensgemeinschaft ab

Sachverhalt:

Brösel ist sehr vermögend und lebt seit über 20 Jahren in einer eheähnlichen Beziehung mit seinem Freund Gunther. Vor 10 Jahren hat er ein Testament gemacht, indem er Gunther zum Alleinerben einsetzt. Brösel wird demenzkrank, so dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Gunther kümmert sich um Brösel aber trotzdem ist das Zusammenleben nicht mehr möglich. Schließlich hat Gunther einen anderen Freund, kümmert sich aber weiter um Brösel. Als dieser schließlich verstirbt, fechten seine Nichten Nobbi und Nervi das Testament an, mit dem Argument, die Lebensbeziehung habe nicht mehr bestanden und damit sei das Argument für das Testament entfallen und nicht mehr wirksam. Sie fechten das Testament an und gehen davon aus, dass sie nun die einzigen gesetzlichen Erben sind.

 

 

Rechtliche Beurteilung:

Ein wirksames Testament muss nicht notwendig eine funktionierende Lebensbeziehung zwischen Erblasser und Erben bedingen. Gibt der Lebenssachverhalt z.B. dass der Erblasser das schon einmal an anderer Stelle gesagt hat, nicht her oder es sich sonst aus dem Gesamtzusammenhang erschließt. Nichts dazu her. Damit bleibt die Erbeinsetzung auch wirksam.

 

 

 

 

 

 

 

Fazit: manchmal erscheinen einfache Formulierungen im Erbrecht den Verfassern nicht immer wirksam. Wichtig ist, sich dann doch im Zweifelsfalls anwaltlichen Rat zu holen, oder u.U. sich bei einem Notar beraten zu lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit.

 

 

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elisabeth Aleiter

Rechtsanwältin

Schubertstraße 6

80336 München

Tel.:089/29161423

Fax:089/29161437

Mail: info@kanzlei-aleiter.de

www.kanzlei-aleiter.de

07.08.2023

Zurück zur vorherigen Seite - Rechtstipps Übersicht

Sie haben noch Fragen? Lassen Sie sich beraten!

Telefonisch unter 089 / 29 16 14 23 oder verwenden Sie das Kontaktformular.






Bitte addieren Sie 7 und 1.

Fehler mit * sind Pflichtfelder.