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Ehescheidung - von einem Narzissten -

Ehescheidung von einem Narzissten

 

Warum sich in Familienstreitigkeiten so viele Narzissten tummeln.

 

 

Sachverhalt:

 

Erna Brösel ist seit 18 Jahren verheiratet. Willibald Brösel ihr Mann kümmert sich kaum noch um seine Angetraute. Er ist beruflich viel unterwegs und mit der Treue hat er es nie so genau genommen. Er trinkt auch regelmäßig viel zu viel Alkohol. Da gibt es viel Streit und ab und an bekommt Erna schon mal eine Tracht Prügel. Schließlich erfährt Erna, dass er mal wieder fremdgegangen ist. Wutentbrannt verlässt sie ihn und beantragt die Scheidung.

 

Das Trennungsjahr ist noch nicht vorbei, Erna Brösel stellt schon nach 6 Monaten einen

Scheidungsantrag durch einen sehr jungen und bemühten jungen Kollegen, der die Sorgen von Erna gut nachvollziehen kann. Alle Voraussetzungen einer Härtefallscheidung liegen vor, so meint der junge Kollege.

 

Doch ihr lieber Gatte, der eigentlich selbst gerne geschieden werden möchte, tut nun alles, damit der Scheidungsantrag zum Scheitern kommt und der Antrag wird schließlich zurückgewiesen. Erna ist total geschockt. Vor allem, weil sie nicht versteht warum Willibald so agiert. Der freut sich diebisch, dass der Antrag zurückgewiesen wird. Willibald ist in seinem Element und freut sich auf die Gerichtspost.

 

Entsetzt wechselt Erna den Anwalt und kommt zu Rechtsanwalt Kummer und schildert ihr Missgeschick. Sie bittet ihn um Hilfe und fragt ab, ob man noch etwas zur Rettung des misslungenen Scheidungsantrag tun kann. Rechtsanwalt Kummer winkt nur müde ab.

 

Rechtliche Lösung/Weiterer Sachverhalt:

 

Ein Härtefall, der einen vorzeitigen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigt, “wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde“. Es muss besonderer Grund vorliegen, der das weitere Abwarten für ein Scheidungsverfahren schlicht unzumutbar macht. Der Grund muss in der Person des anderen Ehegatten liegen.

Die Voraussetzungen für eine Scheidung bei einer kürzeren Trennungszeit als einem Jahr liegen vor, wenn es einem der Ehepartner völlig unzumutbar ist, noch länger mit dem anderen Ehepartner verheiratet zu sein, und wenn es ihm auch nicht zugemutet werden kann, das Trennungsjahr abzuwarten. Solche Umstände liegen z.B. vor

  • Schwere Misshandlung oder Kränkung des antragstellenden Ehegatten (OLG Düsseldorf FamRZ 1977,804);

 

 

  • wenn beide Ehegatten bereits in einer neuen festen Beziehung leben (z.B. OLG Köln FamRZ 1992,319, das ist aber umstritten);
  • wenn die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist (OLG Hamm NZFam 2015,174);
  • wenn der andere Ehegatte Alkoholiker oder drogenabhängig ist (OLG Bamberg FamRZ 1980,577);

 

Leider machen die Familiengerichte in vielen Fällen mehr als deutlich, dass sie es nicht leiden können, wenn einseitig Beschuldigungen (Gewalt und Ähnliches) erhoben werden.

 

Schilderungen von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, werden derzeit in vielen Fällen völlig negiert.

 

Beweisangebote der Beteiligten werden in aller Regel gar nicht zur Kenntnis genommen.

 

So musste der Antrag von Erna scheitern und sie musste die Anwaltskosten von Willibald und seinem Anwalt bezahlen und hatte keine Scheidung.

 

Doch damit nicht genug, auf den Tag genau als der Trennungszeitraum dann erfüllt war, stellte Willibald seinen Scheidungsantrag und es kam zu einem 2. Scheidungsverfahren.

 

In diesem Scheidungsverfahren ging es aber der Erna nicht gut. Willibald hatte sich gut vorbereitet. Er stellte Unterhaltsforderungen, hatte sich arm gerechnet etc. verlangte Zugewinn etc.

 

Das Verfahren dauerte mehr als 3 Jahre und Erna erlebte viele schreckliche Situationen.

 

Willibald erging es prächtig. Zumindest nach außen hin. Er fühlte sich vom Gericht und den Sachbearbeitern hofiert und sein Anwalt hatte Erfolg.

 

2 Tage nach Erhalt der Scheidungsunterlagen im 2. Verfahren verstarb der gute Willibald.

 

Dieser Fall ist einem der vielen echten Fälle, die die Berichterstatterin tatsächlich miterlebt hat, nachgestellt.

 

Dieser Fall soll den Bürgern und nicht zuletzt den Behörden zur Warnung dienen. Narzissten zeigen Auffälligkeiten, die man erkennen kann.

 

Wer sich vermeintlich gut in solchen Verfahren verkauft und vermeintliche Erfolge verbucht, und in Bezug auf die Gegenseite ständig hart und unerbittlich vorgeht, könnte eine narzisstisch geprägte Persönlichkeit sein, die Gerichtsverfahren nur dazu benutzt, eine vom Verfahren unmittelbar betroffene Person vorsätzlich zu schädigen.

 

Behörden haben nicht umsonst ein Ermessen und sind gehalten, beide Beteiligte eines solchen Verfahrens zu schützen und zu begleiten. Die Behördenleitungen sind unbedingt angehalten dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter und Richter darin ausgebildet werden, aus den Stellungnahmen und Verhaltensweisen narzisstische Persönlichkeiten zu erkennen und beim Verdachtsfall entsprechen unterstützend einzugreifen. Dazu haben Familiengerichte und Behörden ihre Ermessenspielräume.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit:

 

Viele Mandanten bitten in laufenden Familienverfahren nach mehr Anträgen und weiteren Konsequenzen im Scheidungskampf – gegen einen von ihnen als vermeintlich benannten Narzissten.

 

Die Verfasserin kann nur dringend davon abraten, sich mit einer narzisstischen Person im Rechtsstreit messen zu wollen. Sollte die Person tatsächlich narzisstische Züge aufweisen, wird sie ihrem Gegenüber immer überlegen sein. Sie hat sich alles im Zusammenleben gemerkt u.U. sogar Notizen gefertigt und ist auf diesen Kampf immer vorbereitet. Außerdem tatsächlich narzisstische Persönlichkeiten fühlen sich in Situationen, in denen es um Emotionen, Drama und Ähnliches geht, zuhause. Narzissten brauchen Zufuhr d.h. Aufmerksamkeit, Bewunderung aber ebenso Hass, Abneigung, Angst und Zwietracht.

 

Auch lernen Narzissten immer weiter aus Situationen und werden immer besser und angepasster. Das, was für normale Menschen eher an die Substanz geht, lässt den Narzissten über sich hinauswachsen. Er gibt niemals auf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Wenn es um „Narzissmus“ geht, dann möchte sich die Verfasserin ausdrücklich von dem Hype um diesen Begriff distanzieren. Weder die Verfasserin, noch ihre Mandanten haben in aller Regel das Recht oder das Können Narzissmus zu diagnostizieren. Das ist schlicht unmöglich.

 

Viele Mandanten, die diesen Begriff benutzen, nutzen ihn auch um eigene narzisstische Tendenzen zu verdecken. Auch das kann die Verfasserin nicht diagnostizieren.

 

Narzissmus wird hier völlig untechnisch verwendet und soll lediglich eine Verhaltensauffälligkeit bei einer Person beschreiben, die allen Lesern zur Warnung dienen soll. Es soll und darf sich auch keinesfalls über diese Krankheit lustig gemacht werden oder soll auch keine Hexenjagd betrieben werden. Es handelt sich um ein sehr ernst zu nehmendes Phänomen. Sowohl Fachleute, als auch Laien beobachten einen ständigen Zuwachs dieser Verhaltensanomalie. Dies sorgt nicht zuletzt für die wachsende Kälte in der Gesellschaft, die mehr und mehr um sich greift.

 

Auch soll mit diesen Artikeln niemand ausgegrenzt oder gehasst werden. Die Verfasserin sieht im Gegenteil ein großes Versagen der Gesellschaft. Narzissmus braucht unser Mitgefühl und unsere Hilfe, überall wo er auftritt, damit gerade das, was gerade geschieht, eingedämmt werden kann.

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

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Elisabeth Aleiter

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05.07.2024

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