Die Namensänderung nach der Scheidung
Die Namensänderung nach der Scheidung
Um den Namen nach der Scheidung zu ändern, muss der Ehegatte eine Erklärung auf dem Standesamt abgeben, die der Standesamte vorher beglaubigt hat bzw. u.U. vorher auch der Notar.
Folgende Wahlmöglichkeit hat der geschiedene Ehegatte:
- den Ehenamen abwählen und den Geburtsnamen wieder aufnehmen
- den Ehenamen abwählen und den früheren Ehenamen wieder aufnehmen
- den Ehenamen als Begleitnahmen seinen Geburtsnamen voranstellen oder hinzufügen
Beispiel:
Veronika Hinterhuber ist eine geborene Meixner und zum 2. Mal verheiratet und will sich scheiden lassen. In der ersten Ehe hieß sie Veronika Moser. Folgende Namensmöglichkeiten hat sie:
- Veronika Hinterhuber
- Veronika Meixner
- Veronika Moser
- Veronika Hinterhuber-Meixner
- Veronika Meixner- Hinterhuber
Fazit:
Auch das Namensrecht ist nicht ganz ohne Tücken und es wird oft angefragt.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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04.08.2020
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