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Der Narzisst im Erbrecht

Erbrecht

Der Narzisst im Erbrecht

 

Narzissmus ist in aller Munde. Es existieren manigfaltige Abhandlungen und Diskussionen über diesen Menschentypus.

 

Doch wenn man einen Prozess führt, ist es einem verboten, darüber Aussagen zu treffen oder gar Untersuchungen darüber anzustellen.

Ein psychiatrisches Gutachten dazu, was erforderlich wäre, kann in einem Erbrechtsstreit meist nicht in diese Richtung gefordert werden.

 

Narzissten sind gefürchtete Gegner im Prozess.

 

Sie wollen ihrem Opfer maximalen Schaden zufügen und sind daher gut vorbereitet.

 

Alles was bestritten werden kann im Prozess, wird bestritten.

 

Narzissten glauben an das was sie sagen und tun und strahlen sehr viel Selbstbewusstsein aus.

 

Sie überzeugen auch den kritischten Richter.

 

Sie haben Ausdauer und holen auch bei schlechten Erfolgsaussichten mehr aus einem Verfahren heraus als jeder andere.

 

Sie scheinen prädästiniert einen Rechtsstreit zu gewinnen.

 

 

Fazit: Narzissmus kann im Prozess nicht als Argument eingeführt werden.

Auch im Erbrecht, wie im Familienrecht werden häufig Streitigkeiten stark verfeindeter Personen mit großen persönlichen Verletzungen ausgetragen.

Es ist kaum verwunderlich, dass sich in solchen Auseinandersetzungen auch Beteiligte mit narzisstischen Störungen anfinden.

Eine positive Feststellung von Narzissmus ist unmöglich, sollte aber der berechtigte Verdacht bestehen, sollte mit größter Vorsicht der Prozess geführt werden.

 

 

 

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29.12.2020

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