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Der Familiengerichtsstreit

Familien im Sorgerechts- und Umgangsstreit vor dem Gericht

 

Sachverhalt:

Berta Brösel hatte eine kurze Beziehung mit dem Vater ihres Sohnes Martin. Der ist jetzt 4 Jahre alt. Der Vater hat sein Kind bisher kaum gesehen, möchte jetzt alles nachholen und sogar, dass das Kind bei ihm lebt. Der Vater hat eine Sorgerechtserklärung abgegeben. Beide Eltern haben die gemeinsame Sorge. Bisher hat es bei den Umgängen immer Schwierigkeiten zwischen den Eltern gegeben. Die Kindesmutter meint es wäre jetzt genug und möchte die Sorge jetzt auf sich alleine zurückübertragen.

Rechtsanwalt Kummer soll es richten und stellt einen Antrag für die Mutter. Das Gericht will einen Gutachter beauftragen.

Berta Brösel fällt in der ersten Gerichtsverhandlung auf, dass ihre Schilderung, wie es ihrem Kind mit allen diesen Dingen geht, bei Gericht nicht mit Interesse verfolgt wird.

Auch für den Alltag von Mutter und Kind und wie das alles zu bewältigen ist, interessiert sich niemand.

Es wird der Mutter lediglich mitgeteilt, dass sie die vom Vater gewünschten Forderungen nach Umgang, persönlichen Elternberatungsterminen und auch mehr gemeinsamen Terminen mit dem Vater und dem Kind nachzukommen habe. Dies obwohl die Kindesmutter immer wieder betont, dass sie das nicht will und nicht kann und dass es ihrem Kind vor allem derzeit sehr schlecht geht, dass sie auch schon den Kinderarzt einschalten musste.

 

Rechtliche Beurteilung:

Das Gericht macht der Mutter klar, dass sie beide mehr oder minder verpflichtet sind, regelmäßig den Vater zu sehen und die Mutter hat sich mit ihm einig zu sein und alle geforderten Termine ohne erlaubte Lücken einzuhalten.

 

Fazit: Leider sind solche Verfahren vor den Familiengerichten nicht selten. Die Gerichte arbeiten nicht für die Eltern. Streitpotential zwischen den Eltern ist sogar willkommen; Eltern müssen auf ihre Rechte, die Kosten und ihren Schutz bedacht sein;

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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10.08.2023

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