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Der Ehevertrag

Der Ehevertrag

 

Sachverhalt:

 

Brösel möchte heiraten. Da er und seine Berta schon lange Jahre selbständig sind, erwägen beide einen Ehevertrag. Ein Ehevertrag schützt die Vermögen der Ehepartner, die vor der Ehe angespart wurden.

 

 

 

Rechtliche Beurteilung:

 

Man sollte aber sehr genau überlegen, wie ein solcher Ehevertrag tatsächlich abzufassen ist. Vor allem, wenn man Kinder haben möchte, muss die Ehefrau, die dann wohl kürzertreten muss, entsprechend absichern. Ein einfacher Ehevertrag, der die gesamten Vermögensmassen einfach trennt, dürfte da nicht die richtige Lösung sein.

§ 1410 BGB fordert, die notarielle Beurkundung unter Anwesenheit der beiden Ehegatten.

Diese müssen aber nicht anwesend sein und können daher Bevollmächtigte schicken und noch einfacher, Sie können sogar einen Bevollmächtigten schicken, der sie beide vertritt.

Die Vollmacht kann dabei völlig einfach gestaltet sein (muss nicht notariell erfolgen).

 

D.h. es ist sehr einfach und schnell möglich einen Ehevertrag auch ohne Anwesenheit abzuschließen.

 

Ein Ehevertrag kann ein Segen sein für die Eheleute aber auch ein Fluch, wenn man nicht die Auswirkungen genau kennt.

 

Daher sollte im Vorfeld eine sehr genaue Aufklärung bei dem Notar oder bei einem parteiischen Rechtsanwalt erfolgen, damit man genau weiß, was man hier tut. Auch sollte man unbedingt genau wissen, welche Vertragsversion dem Notar vorliegt und was da demnächst beurkundet wird.

 

 

Die Unterfertigende ist landauf und landab bei verschiedensten Familiengericht tätig und muss leider sagen, dass Eheverträge die einzige wirkliche Möglichkeit sind, sich einen Gang zu Gericht, der oft wie die Ehe einen Gang ins völlige Ungewisse bedeutet, wirksam einzuschränken. Gerade wenn es um sehr viel Geld und Vermögen geht, muss man in aller Regel unbedingt vorsorgen und man sollte seine Eheverträge immer im Blick haben und laufend anpassen. Leider mehren sich die Fälle, in denen Gerichte „einfach keine Lust auf langwierige und komplizierte Streitfälle“ haben. Hat man dann noch einen sich windenden Ehepartner, der nun gar keine Lust mehr aufs Zahlen hat, neben vielleicht noch Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht stellen sich kaum lösbare Probleme. Auch die Kinder betreffend sollten Ehepartner frühzeitig ermuntert werden Fragen des Sorge- und Umgangsrechts aktiv in die eigenen Hände zu nehmen und keinesfalls Jugendämtern und Gerichten zu überlassen. Diese handeln in jedem Fall nur im eigenen Interesse und nicht im Interesse der Familien.

 

 

 

 

 

 

Fazit: Wir leben in einer Zeit des großen Wandels. Auch Gerichte und deren Praxis ist dem unterworfen. Hier gewinnen Eheverträge unschätzbaren Wert. Daher sollten diese nicht nur von Beginn an angestrebt werden, sondern es sollte gängige Praxis werden, diese ständig neu zu überdenken und den Lebenssituationen unbedingt anzupassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

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08.08.2023

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