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Altersteilzeit

Sozialrecht

Altersteilzeit

Vorbemerkung:

Die Altersteilzeit bedeutet künftig weniger zu arbeiten, um in den Ruhestand gleiten zu können. Der Arbeitgeber kann währenddessen auch einen neuen Arbeitnehmer anlernen. Das bedeutet für den Arbeitnehmer in Altersteilzeit in aller Regel auch, später weniger Rente zu haben. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, beträgt das minus 0,3 Prozent. Daher ist das in aller Regel nur eine Lösung für Besserverdienende. Das Bruttogehalt wird bei den meisten Lösungen halbiert.

  • Funktion der Altersteilzeit

Der Arbeitnehmer verkürzt seine Arbeitszeit kurz vor Renteneintritt. Die Arbeitszeit wird halbiert. Durch die reduzierte Arbeitszeit sinkt das Gehalt aber die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmer werden durch eine Erhöhung seines Gehaltes aufgestockt. D.h. der Arbeitnehmer arbeitet nur mehr hälftig, erhält aber mindestens 70% seines ursprünglichen Nettogehaltes.

 

  • 2 Varianten der Altersteilzeit sind das Blockmodell: hier arbeitet der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte voll und in der zweiten Hälfte wird er freigestellt. Beim Gleichverteilungsmodell arbeitet der Arbeitnehmer von Anfang bis Ende nur zur Hälfte der früheren Zeit.

 

  • Vorteile der Altersteilzeit

 

Der Arbeitnehmer hat früher mehr Freizeit für sich und kann diese besser und in gesunden Tagen für sich nutzen. Er beugt damit auch Stresserkrankungen vor.

Der Übergang in die Rente ist einfacher.

 

  • Nachteile der Altersteilzeit

 

Der Arbeitnehmer hat weniger Gehalt und hat später weniger Rente!

 

Rentenschock im Blockmodell durchaus möglich!

 

 

Wegfall von Sonderleistungen (z.B. Arbeitshandy, Auto u.a.), Weihnachts-und Urlaubsgelder

 

Weitere Nachteile bei Insolvenz des Arbeitnehmers hier muss eine Insolvenzversicherung angelegt sein. Wenn der Arbeitnehmer nämlich in Insolvenz geht, wird er dadurch arbeitslos, weil er gewissermaßen seinem Arbeitgeber einen Kredit gegeben hat. Der Arbeitgeber muss die Maßnahmen zur Sicherung des Wertguthabens schriftlich festhalten und dem Arbeitnehmer auf Verlangen nachweisen.

 

Rentenbeiträge müssen auf Basis der Bezüge der bisherigen Arbeitszeit zu 90 % weitergezahlt werden. Als Regel kann man sich merken, dass ein Jahr Altersteilzeit einen Unterschied von ca. 10 % von der Rente beträgt, die man bekommen hätte, wenn man in Vollzeit gearbeitet hätte.

 

  • Wichtige Vorüberlegungen zur Altersteilzeit

Es ist wichtig, dass genaue Gehalt während der Altersteilzeit auszurechnen. Fragen wie kann der Lebensunterhalt auch in der Altersteilzeit gedeckt werden oder können private Ausgaben auch mit geringerem Gehalt gezahlt werden, sollten sorgfältig geprüft werden. Zudem sollte die durch die Altersteilzeit reduzierte Altersrente genau berechnet werden. Man sollte sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit:  

Altersteilzeit ist nicht für jede künftige Rente – oder Pension geeignet.

 

Nur wer mit der zu erwartenden Rente oder Pensionskürzung auch finanziell zurechtkommt, sollte sich überhaupt mit der Altersteilzeit beschäftigen.

 

Hierbei ist u.a. zu berücksichtigen, dass bis 2026 die Rentenvollversteuerung vorliegt und mit weiterer erheblicher Inflation zu rechnen sein wird.

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

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Elisabeth Aleiter

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08.02.2019

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