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Achtung Eltern im Sorge-und Umgangsverfahren

Achtung Eltern bei Umgangsvereinbarungen vor dem Familiengericht!!!

Eltern wissen nicht, was Gerichte mit Umgangsvereinbarungen verbinden

 

Sachverhalt und rechtliche Würdigung:

 

Berta Brösel hat einen fünfjährigen Sohn von ihrem Expartner Loser.

 

Zunächst hat Berta nach der Trennung von ihrem Expartner nichts mehr gehört.

 

Beide Eltern haben gemeinsame Sorge, der Kindesvater hat Sorgeerklärung abgegeben.

 

Als Loser wieder auftaucht möchte er seinen Sohn unbedingt gleich übers Wochenende haben. Sein Sohn weigert sich.

Als das Jugendamt den Vater angehört hat, wird ein 14tägiger Wochenendumgang empfohlen. Da das Kind sich weigert, wird ein Gerichtstermin vor dem Familiengericht angesetzt.

 

Berta einigt sich mit dem Kindesvater über den Umgang, als das Gericht ihr rät 14tägig den Wochenendumgang zu versuchen.

 

Als der Umgang nach 4 Wochen nach dem Gerichtstermin immer noch nicht funktioniert, möchte Berta die Vereinbarung abändern.

 

Sie geht mit der gerichtlichen Vereinbarung zu ihrem Rechtsanwalt Kummer.

 

 

 

 

Kummer verweist auf den Inhalt der Vereinbarung, das Gericht hat diese Vereinbarung mit Zusätzen gesichert, die eine so schnelle Änderung erst einmal unmöglich machen. Hierüber wird mit den Beteiligten meist nicht gesprochen.

So wird bei Zuwiderhandlung der Elternteile gegen den Umgang d.h. Einstellung des Umganges oder sonstige Verhinderungen kann ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR festgelegt werden.

Weiterhin wird diese Entscheidung für sofort vollziehbar erklärt. D.h. auch wenn eine Beschwerde eingelegt werden kann, bleibt die Vereinbarung weiterhin vollziehbar.

 

Eltern müssen darüber Bescheid wissen bzw. dem Gericht mitteilen dass sie dies nicht wollen.

 

Fazit: Es ist gut und wichtig, dass Eltern sich verständigen und möglichst ohne Familiengericht und Jugendamt vernünftige Entscheidungen zum Wohle ihrer Kinder treffen.

Doch wenn Eltern durch das Gericht zu einer Vereinbarung veranlasst werden, sollten diese über die Inhalte einer Vereinbarung genau Bescheid wissen, weil die Familiengericht hierüber oft nicht vollständig aufklären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

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Elisabeth Aleiter

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28.12.2020

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