Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Auch wenn Sie sich aktuell nicht in der Lage sehen, die Prozesskosten bestreiten zu können, sind Sie keinesfalls rechtlos gestellt. Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben und Unterstützung durch die ARGE erhalten, so haben Sie die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Wenn Sie ein Einkommen erzielen, aber Sie erreichen lediglich ein Einkommen von bis zu 1.500 € brutto, so ist auch da ein Prozesskostenhilfeantrag u.U. sehr erfolgversprechend. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihr rechtliches Problem vor Gericht austragen werden. Sie müssen dazu einen Antrag über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen. Der Antrag für Prozesskostenhilfe wird durch die Kanzlei gestellt. Den Antrag müssen Sie ausfüllen und mit Belegen versehen. Alle Angaben müssen vollständig und richtig sein.
Wenn keine gerichtliche Auseinandersetzung ansteht, sondern eine anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vorgehensweise, so müssen Sie sich für den Vorgang einen Beratungshilfeschein bei Ihrem zuständigen Amtsgericht holen. Sie müssen dem dort zuständigen Rechtspfleger über Ihre finanziellen Hintergründe genau Bescheid geben und zu diesem Zweck alle Unterlagen, die Ihre finanzielle Situation belegen dem Rechtspfleger vorlegen. Sie müssen zu diesem Termin im Amtsgericht mitbringen: Kontoauszüge, Mietvertrag, Heizkostenabrechnung, aktueller Bescheid der ARGE, Aufstellung Ihrer sonstigen Kosten und Schulden. Wenn Sie den Beratungsschein erhalten haben, bringen Sie ihn bitte mit zum Termin.