Erstberatung durch die Rechtsanwaltskanzlei Aleiter
Die Erstberatung eines Verbrauchers darf nach den geltenden Gebührenvorschriften keinen höheren Betrag als 190,00 € netto erreichen.
Diese Beschränkung der Gebühr gilt aber nur für die erste Beratung ohne Ansehung von Unterlagen. Schließen sich weitere Beratungsgespräche an, so entfällt die Beschränkung. Der Rechtsanwalt darf dann nach Gegenstandswert und Gebührensatz aus der RVG Tabelle abrechnen.
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Rechtsanwaltskosten für diese so genannte Erstberatung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und bringen Sie eine Kopie der Versicherungspolice zum Gespräch mit.
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