Gütliche Einigung
Sie wünschen eine gütliche Einigung mit einem Gegner?
Unser Rechtssystem ist grundsätzlich auf Streiten und nicht auf Einigung angelegt. Es gibt nur wenige Arten von Streitigkeiten bei denen das Gesetz zumindest den Versuch einer außergerichtlichen Einigung vorschreibt (z.B. bei Vermögensstreitigkeiten von geringem Wert unter 750,00 EUR oder Nachbarschaftsstreitigkeiten). Ansonsten bleibt es den Mandanten selbst überlassen, sich zu einigen oder zu Gericht zu ziehen. In aller Regel wird dann nach einem halbherzigen und zu kurzen Einigungsversuch zu den "Waffen gegriffen". Anwälte, die zur Einigung raten, werden von ihren Mandanten oft als "schwach" missverstanden. Madanten verstehen in aller Regel eine Möglichkeit der Einigung als Vorteil, wenn ein genaues Rechenbeispiel z.B. an Hand der Kostenrisiken dargestellt wird und auch die Bedeutung längerer Prozesse gezielt herausgearbeitet wird. In aller Regel lohnt eine frühe Einigung sich für beide Parteien und die Rechtsanwälte. Gerade im Wirtschaftsbereich d.h. z.B. im Handels-und Gesellschaftsrecht ist dringend von langwierigen und schwierigen Rechtsstreitigkeiten abzuraten.
Ist man bereits bei Gericht, kann vor allem bei den Landgerichten inzwischen auf gut ausgebildete Richter zurück gegriffen werden, die ausschließlich für Mediation und gütliche Verständigung geschult wurden.